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   OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24   

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OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24 (https://dejure.org/2024,7080)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.03.2024 - 4 W 109/24 (https://dejure.org/2024,7080)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. März 2024 - 4 W 109/24 (https://dejure.org/2024,7080)
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  • Justiz Sachsen

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  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Im Regelfall muss es deshalb genügen, wenn ein - vom Versicherungsnehmer zu beweisender - äußerer Sachverhalt (das "äußere Bild") feststeht, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass versicherte Gegenstände in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet worden sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil v. 05.10.1983, IVa ZR 19/82, VersR 1984, 29).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Dies ist aber dann der Fall, wenn die Anforderungen an die Darlegungslast bei der Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nach § 114 ZPO überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weit gehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt wird (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Bei der Kfz-Versicherung ist das äußere Bild eines Diebstahls regelmäßig dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abstellt, an dem er es später nicht wieder vorfindet (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 30.01.2002, IV ZR 263/00 - juris Stiefel/Maier, Kraftfahrversicherung 18. Aufl., AKB A 2.2, Rn 89 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22

    Begrenzung der Höhe der Versicherungsleistung um den Restwert des verminderten

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Noch zutreffend ist auch die Annahme des Landgerichts, dass der Versicherungsnehmer, der auf der Grundlage von A.2.6.2 S. 2 AKB eine Versicherungsleistung beansprucht, auch die Darlegungs-und Beweislast für den Restwert trägt, um den der die Obergrenze bildende Wiederbeschaffungswert zu vermindern ist (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16

    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Hamm, 08.02.2012 - 20 U 172/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Dabei begründet allerdings das Auffinden des Fahrzeugs mit Aufbruchspuren für sich allein noch nicht das äußere Bild der Entwendung, weil solche Beschädigungen auch bei einem vorgetäuschten Diebstahl vorhanden sein können (OLG Hamm, Urteil vom 8. Februar 2012 - I-20 U 172/11 -, Rn. 11 - 12, juris).
  • OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04

    Entschädigung durch eine Teilkaskoversicherung aufgrund von Entwendungen von

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Diese Beweisregelung gilt entsprechend für die Entwendung von Teilen des abgestellten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.05.2005, 9 U 65/04- juris).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 1 W 19/03

    Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12

    Arzthaftung - Sturz Patient mit Alkoholentzugserscheinungen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26).
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